Werden die Kosten von meiner Krankenkasse übernommen?
Nein, ich rechne nicht mit den Krankenkassen ab (gesetzlich und privat), außer Sie haben eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlung. Auf jeden Fall können Sie diese Kosten bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben geltend machen.
Wie viele Stunden werde(n) ich/wir benötigen?
Die Dauer der therapeutischen Arbeit variiert je nach individueller Situation. In manchen Fällen reichen nur wenige Sitzungen; ist Ihre Problematik hingegen schwerwiegender, kann es notwendig sein, dass ich Sie längere Zeit begleite. Die Abstände zwischen den Sitzungen hängen von Ihrer Fragestellung ab und werden mit Ihnen gemeinsam festgelegt.
Muss ich eine Mindestanzahl von Stunden festlegen?
Nein, Sie selbst bestimmen, ob Sie meine Unterstützung noch benötigen und wünschen. Wir vereinbaren die Termine von Beratungsstunde zu Beratungsstunde. Zum gegenseitigen Kennenlernen biete ich ein kostenfreies Erstgespräch an. In dem Gespräch werden wir Ihre Fragestellung erfassen. Stimmt die Chemie zwischen uns? Kann ich Sie unterstützen?
Ich kann einen Termin nicht wahrnehmen, was nun?
Zu jedem Beratungstermin werden nur Sie einbestellt. Ihre Zeit wird für Sie planbar und Wartezeiten in der Praxis entfallen. Dieses Prinzip gewährleistet, dass die Beratungsgespräche in einer optimal ungestörten, konzentrierten und ruhigen Atmosphäre verlaufen können.
Sie verpflichten sich, die fest vereinbarten Beratungstermine pünktlich wahrzunehmen und bei Verhinderung rechtzeitig, d. h. 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, abzusagen. Dazu genügt eine SMS, Email oder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Bei nicht rechtzeitiger Absage wird ein Ausfallhonorar in Höhe von EUR 50,– fällig.
Benötige ich eine Überweisung?
Nein, da ich nicht mit den Krankenkassen abrechne.
Verschreiben Sie Medikamente?
Nein, ich verschreibe keine Medikamente. Die Frage einer Medikation wird im konkreten Einzelfall vom Arzt entschieden. In einigen Fällen ist der zeitlich begrenzte Einsatz von Medikamenten hilfreich und notwendig. Ich kooperiere gerne eng mit den entsprechenden Fachärzten.
Unterliegen Sie der Schweigepflicht?
Was Sie mir erzählen, behandele ich streng vertraulich. Ich unterliege der Schweigepflicht. Mit Ihrer schriftlichen Einwilligung können Sie mich von der Schweigepflicht entbinden. Dies kann für die Zusammenarbeit z. B. mit Ihrem Hausarzt günstig sein.